Sprawozdanie Komisji rewizyjnej 2007
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Bericht des Revisionsausschusses Der Ausschuss besteht aus: Der Ausschuss besteht seit 2003. Der Ausschuss stellt fest: 1. der polnische Kongress in Deutschland e.V. bedient sich der fachmännischen Hilfe eines Steuerberaters, was den ordnungsgemäßen, rechtmäßigen Umgang mit den Finanzen weitgehend gewährleistet. 2. Das zuständige Finanzamt hat dem polnischen Kongress in Deutschland e.V. Gemeinnützigkeit anerkannt. Inzwischen wurden die Jahre 2001, 2002 und 2003 unter der Steuernummer 117/5867/0269 durch Freistellungsbescheid des Finanzamts Krefeld vom 29.12.2006 anerkannt. 3. Der Saldo zum 29.12.2003 betrug 293,91 EUR. 4. Der Saldo zum 28.12.2006 betrug 13.046,79 EUR, wobei dieser Kontostand insbesondere auf einen Zuschuss der BKM in Höhe von 12.600,00 EUR für das Projekt „polnische Töne" von Radio Atut zurückzuführen ist. Dieser Zuschuss und das Projekt wird unter Beteiligung des Kongresses abgewickelt. 5. Kontostand zum 27.01.2007 beträgt 8.546,79 EUR, wobei seit Ende Dezember 2006 Zahlungen für die Abwicklung des Projektes „polnische Töne" erfolgten. 6. Die Jahre 2004, 2005 und 2006 werden zurzeit vom zuständigen Steuerberater im steuerlichen Sinne erfasst und dem zuständigen Finanzamt Krefeld ordnungsgemäß vorgelegt.
Der Ausschuss hat seine Aufgaben gem. § 14 Punkt 2 der Satzung wahrgenommen, wobei auf den Inhalt des § 14 Abs. 3 der Satzung hingewiesen wird. Insbesondere ergab sich für die Periode 2003 bis heute keine ausdrückliche Veranlassung im Sinne des § 14 Abs. 3 der Satzung tätig zu sein. Es erfolgte auch keine Veranlassung im Sinne § 14 Abs. 4 der Satzung. Insbesondere ist der Ausschuss zur Durchführung einer Kontrolle bzw. einer Revision durch das Präsidium des Kongresses bzw. ein Mitglied des Revisionsausschusses nicht aufgefordert worden. Der Ausschuss hat dem Vorstand des Kongresses empfohlen, den Delegierten zur Versammlung am 27.01.2007 die kompletten Unterlagen zum Zweck eventueller Beantwortung von Fragen und Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss sieht aus dem Gesichtspunkt der Satzungsziele, der Wirtschaftlichkeit und auch aus formeller bzw. materieller Sicht generell keinen Anlass für eine Beanstandung der Finanzwirtschaft im Sinne des § 14 Punkt 2 der Satzung. Allerdings sollte auf Empfehlung des Ausschusses negativ beurteilt werden, (ohne das Gesamtergebnis zu beeinträchtigen), dass: 1. der Kongress im Zeitraum 2003 bis zum 13.11.2005 nicht über einen Kassenwart verfügte, weil diese Stellung durch den gewählten Kassenwart nicht wahrgenommen werden konnte. Erst am 13.11.2005 wurde diese Aufgabe Herrn Przytulski übertragen, was von dem Ausschuss auch ausdrücklich begrüßt wird. 2. Nicht mehr aktuelle Benkvollmacht zum Bankkonto des Kongresses soll aufgehoben bzw. berichtigt werden. Nach alledem empfiehlt und beantrgt der Revisionsausschuss dem Vorstand Entlastung (Absolution) zu erteilen. 26.01.2007 für den Ausschuss Rechtsanwalt Darius Odyniec
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