Öffentliche Erklärung des Landesverbandes der Polnischen Organisationen in NRW e.V.

zum Verhalten von Polizei und Justiz

gegenüber Angehörigen von Minderheiten in Nordrhein-Westfalen

 

Dr. Edward Kieyne, Vorsitzender

Masurenweg 3, 53119 Bonn

Tel.: 0228 664455, Fax: 0228 662659

 

Der Landesverband der Polnischen Organisationen in NRW ist eine Dachorganisation der Vereine von polenstämmigen Mitbürgern in Nordrhein-Westfalen und vertritt als solcher deren Interessen gegenüber Behörden und Institutionen. Zu seinen Aufgaben gehört auch Öffentlichkeitsarbeit im weitesten Sinne.

 

In der letztgenannten Funktion wendet sich der Landesverband nun an die Mitbürgerinnen und Mitbürger sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch im übrigen Bundesgebiet, die auf wirksame Kontrolle des staatlichen Handelns durch die Öffentlichkeit setzen und diese als demokratisches Korrektiv gegenüber jeglicher staatlicher Willkür ansehen. An diese Mitbürger appelliert er, Ihre Aufmerksamkeit auf den nachfolgend dargestellten Sachverhalt zu richten. Darin mögen sie exemplarisch die Gefahr des Umschlagens legitimen staatlichen Handelns in menschen- und rechtsverletzende Amtswillkür erkennen und dieser solidarisch entgegentreten.

 

Staatliche Willkür ist um so bedenklicher, wenn sie sich gegen Minderheiten, in der Regel also gegen die Schwächeren in der Gesellschaft richtet. So geschehen auch in dem hier in Rede stehenden Fall.

 

Im September 2001 wurde der polenstämmige Vorsitzende der "Vereinigung der durch das Deutsche Reich geschädigten, polnischen und Ost-Zwangsarbeiter und KZ-Häftlinge in der Bundesrepublik Deutschland" e.V. in Wuppertal, Georg Duchnik, auf der Polizeiwache Heckinghauser Straße in Wuppertal von 3 Polizeibeamten während einer "Zeugeneinvernahme" so brutal be- bzw. mißhandelt, daß er nach vorübergehender Bewußtlosigkeit in ein Krankenhaus verbracht werden mußte. Wie konnte das geschehen?

 

Der Anlaß seiner polizeilichen Vernehmung waren Ermittlungen gegen Unbekannt wegen angeblicher Bedrohung und Beleidigung eines Wuppertaler Bürgers mit rechtsextremer Weltanschauung durch Schmähbriefe. Georg Duchnik wurde von der Polizei telefonisch zunächst als potentieller Zeuge geladen, weil er mit dem Anzeigenerstatter einmal wegen dessen Leserbrief an die Westdeutsche Allgemeine Zeitung ins Gespräch gekommen war. Während der Vernehmung als Zeuge wurde Georg Duchnik unversehens, unter Verletzung einschlägiger Rechtsvorschriften schlichtweg zum Hauptbeschuldigten erklärt.

 

Diese schwerwiegende Entscheidung wurde vom ermittelnden Polizeibeamten ohne zwingenden Grund, lediglich aufgrund seiner Assoziationskette: "polenstämmig", "Angehöriger einer Minderheit", "engagierter Antifaschist" und "Linker" getroffen. Nach Auffassung der Wuppertaler Polizei wies Duchnik alle Merkmale auf, die ein Täter haben muß, der Schmäh- bzw. Drohbriefe an Bürger mit ausgewiesener faschistoider Weltanschauung schreibt.

 

Als Georg Duchnik sich dieser durch nichts zu rechtfertigenden polizeilichen Zumutung zu entziehen versuchte, indem er die Polizeiwache verlassen wollte, wurde er daran von Polizeibeamten mit brachialer Gewalt, die bei ihm nachweislich einen komatösen Zustand zur Folge hatte, gehindert.

 

Staatlicherseits suchte man das polizeiliche Vorgehen damit zu rechtfertigen, daß Georg Duchnik sich einer mit dem Status des nunmehr Hauptbeschuldigten verbundenen Identifikationsmaßnahme durch Flucht zu entziehen versucht habe. Den komatösen Zustand, in den Georg Duchnik in Wirklichkeit durch die Anwendung des unmittelbaren polizeilichen Zwanges versetzt worden war, versuchte man im Nachhinein als Schauspielerei eines nach öffentlicher Aufmerksamkeit gierenden Psychopathen abzutun.

 

In diese Kerbe schlugen auch die in diesem Falle vom Landesverband der Polnischen Organisationen in NRW angerufenen Aufsichtsbehörden: das Polizeipräsidium Wuppertal, das Landesinnenministerium sowie das Landesjustizministerium. Dies taten sie, obwohl sie über den tatsächlichen Hergang des polizeilichen, rechtsmißbräuchlichen Übergriffs von dem im Namen des Opfers handelnden Landesverband im einzelnen informiert worden waren. Damit haben die befaßten Dienstaufsichtbehörden dargetan, daß sie trotz besseren Wissens das rechtsmißbräuchliche Handeln der nachgeordneten Behörden billigend in Kauf nahmen.

 

Die Folge der Protektion des kriminellen Verhaltens der Polizeibeamten war, daß diese dadurch ermutigt, sich als Täter erdreisteten in die Rolle des Opfers zu schlüpfen, indem sie gegen den von ihnen bis zum Koma malträtierten Duchnik Strafanzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und Beamtenbeleidigung erstatteten.

 

Die dann damit befaßte Staatsanwaltschaft verstieg sich, über die bisherigen Einlassungen der inkriminierten Polizeibeamten hinausgehend, dazu, das Opfer Georg Duchnik eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte mit der Folge einer Gesundheitsschädigung zu beschuldigen und gegen diesen eine entsprechende Strafe zu erwirken.

 

Obwohl das Amtsgericht Wuppertal durch eine Strafanzeige seitens des Polizeiopfers Duchnik Kenntnis davon hatte, wer in Wirklichkeit Opfer und wer Täter war, hat es sich bedenkenlos und vollumfänglich der exculpierenden Sachverhaltsdarstellung der beschuldigten Polizeibeamten, sprich der Täter, angeschlossen und gegen das tatsächliche Opfer polizeilicher Willkür, Georg Duchnik, einen Strafbefehl erlassen.

 

Offensichtlich haben wir es hier einmal mehr mit einer exemplarischen Demonstration der viel beschworenen "Unabhängigkeit der Dritten Gewalt" im Staate zu tun, die sich in unserem Falle durch eine vermeintlich überwundene, aus der jüngeren deutschen Geschichte hinlänglich bekannte, innige Verbundenheit des Repressionsapparates mit der "unabhängigen" Justiz ausdrückt.

 

Aus der Erfahrung unseres Landesverbandes ist das oben dargestellte, Rechtsbeugung und Rechtsmißbrauch miteinschließende repressive Behördenverhalten gegenüber polenstämmigen Mitbürgern, die hier stellvertretend auch für andere Minderheiten in NRW stehen, leider kein Einzelfall.

 

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Verhalten der Ordnungsbehörden der Stadt Wuppertal sowie der mit diesen ebenso "inniglich" verbundenen zuständigen Straf- und Verwaltungsgerichte im Falle des polenstämmigen Reisegewerbetreibenden Janusz Niemier, der systematisch, auch unter Zuhilfenahme polizeilicher Provokation, daran gehindert wird, wichtige Dienstleistungen gegenüber der polnischen Minderheit zu erbringen. In diesem Falle priorisieren die Ordnungsbehörden in bezeichnender Einträchtigkeit mit der Justiz die Geltung des Ladenschlußgesetzes gegenüber der durch internationale Verträge und Konventionen verbrieften Minderheitsrechte, hier die der polnischen Minderheit in Deutschland.

 

Ein weiterer belegbarer Fall betrifft das Verhalten der Ordnungsbehörden der Stadt Bonn gegenüber der polenstämmigen Elisabeth Magiera. Diese vertreibt - ähnlich wie Janusz Niemier - sonntags und an Feiertagen polnische Zeitungen und Zeitschriften an polenstämmige Kirchgänger vor den Kirchen, in denen polnischsprachiger Gottesdienst stattfindet. Auch Elisabeth Magiera wurde wegen Verstoßes gegen das berüchtigte Ladenschlußgesetz mit schmerzlichen, ihr Jahreseinkommen übersteigenden Bußgeldern belegt, wobei sie mehrfach von kommunalen Ordnungskräften im Zusammenspiel mit der örtlichen Polizei festgenommen, durch Anlegen von Handschellen mißhandelt und nach einer entwürdigenden Leibesvisitation mehrere Stunden im Polizeigewahrsam gehalten, ohne die Möglichkeit. zu haben, den ihr zustehenden Rechtsbeistand anzurufen.

 

Die drei hier nur ansatzweise dargestellten, jederzeit aber ausführlich belegbaren Fälle, sind beredte Spitzen eines Eisberges von behördlichen Mißgriffen und Rechtsbeugungen gegenüber der polnischen Minderheit in Deutschland. Dies betrifft sowohl Einzelpersonen als auch die Organisationen der Polenstämmigen in Deutschland.

 

Nach unzähligen vergeblichen Versuchen, bestehende Probleme mit Behördenvertretern aller Verwaltungsebenen im rechtsstaatlich gewünschten Dialog zu lösen, wenden wir uns nunmehr an alle aufrichtigen und besorgten Demokratinnen und Demokraten, die es mit den verfassungsmäßig verbrieften Rechten, die für die Verwirklichung einer tatsächlichen und nicht nur beanspruchten Demokratie unabdingbar sind, ernst meinen und appellieren an diese, uns zu unterstützen.

 

Die von uns erbetene Unterstützung kann sich ebenso im zahlreichen Erscheinen am 14. Mai 9 Uhr 20 bei der Gerichtsverhandlung gegen Georg Duchnik im Amtsgericht Wuppertal, Hofkamp 108 (Nebenstelle) wie auch durch solidarische Unterstützung des Kampfes der korporierten Polenstämmigen in Deutschland um Anerkennung, bzw. Rückgabe des ihnen seinerzeit (1940) durch den Reichsführer der SS, Heinrich Himmler, entzogenen Minderheitsstatus ausdrücken.

 

Den Kampf gegen Behördenwillkür und andere staatliche Übergriffe gegen demokratisch verbriefte Grundrechte von Minderheiten führen wir nicht nur für die polnische, sondern auch für andere Minderheiten, die ebenso der Gefahr unkontrollierter Behördenwillkür verstärkt ausgesetzt sind. Wir bitten um und zählen auf engagierte Unterstützung gleichgesinnter Freundinnen und Freunde der Demokratie. Denn nicht überall, wo Demokratie drauf steht, ist Demokratie drin!

 

Dr. Edward Kieyne

Vorsitzender

Bonn, den 5. Mai 2002